A: Fallseminare nach den Bestimmungen der Ärztekammern

B: Fallkonferenzen nach den Bestimmungen der

Kassenärztlichen Vereinigungen

 

zu A: Fallseminare nach den Bestimmungen der Ärztekammern

Im Musterkursbuch der Bundesärztekammer, welches praktisch unverändert die einzelnen Landesärztekammern übernommen haben, ist unter „G Fallseminare (20 UE)” Folgendes ausgeführt (siehe auch www.bundesaerztekammer.de/downloads/MKAkupunktur.pdf):

Hier werden Theorie und Praxis der Akupunktur anhand eigener Fallvorstellungen besprochen. Sie werden in Kleingruppen organisiert. Die 20 UE müssen an mindestens 5 Sitzungen erfolgen.

Das bedeutet, dass noch VOR dem Abschluss der Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Akupunktur diese Fallseminare absolviert werden müssen.

Damit diese Fallseminare auch dann für die Weiterbildung anerkannt werden, muss der/die diesen Kurs abhaltende Referent/Referentin die Ermächtigung der Ärztekammer für das Abhalten von Fallseminaren haben. Dies garantiert unsere Akademie für alle Hospitationskurse, die von der Akademie durchgeführt werden.

Die nächsten Hospitationskurse sind am


Spezial-Hospitationskurse für Lasernutzer oder Laser-„Interessierte”

1,5 Tage Laserdiagnostik- und therapie in kleinen Gruppen mit verschiedenen Lasergeräten Fallvorstellungen nach KV- und ÄK-Richtlinien sind integriert

Diese Termine werden noch später ergänzt, wir empfehlen Ihnen unsere Internetseite

www.akupunktur-hospitation.de

Weitere Möglichkeiten siehe unter C:

 

zu B: Fallkonferenzen nach den Bestimmungen der

Kassenärztlichen Vereinigungen


Achtung: „Falle” für die Kassenabrechnung Akupunktur

Die KVen verlangen mittlerweile die Vorlage des Nachweises von 4 Fallkonferenzen pro Jahr. Als Soll-Vorschrift ist die Abhaltung jeweils einer Fallkonferenz pro Quartal vorgesehen.

Wir prüfen derzeit, ob in allen KVen die gleichen Vorschriften zur Anwendung kommen. Die Vorschrift der KV Hessen in Bezug auf diese KV-Fallkonferenzen können Sie hier anklicken und herunterladen.

Bei den zweitägigen Hospitationskursen der Akademie können Sie pro Hospitationskurs einen Nachweis für eine Fallkonferenz erhalten. Leider gestatten die KVen nicht, mehrere Fallkonferenzen pro Kurs zu absolvieren.

Spezial-Hospitationskurse für Lasernutzer oder Laser-„Interessierte”

1,5 Tage Laserdiagnostik- und therapie in kleinen Gruppen mit verschiedenen Lasergeräten Fallvorstellungen nach KV- und ÄK-Richtlinien sind integriert.

Für Informationen zu Terminen wir empfehlen Ihnen unsere Internetseite: www.akupunktur-hospitation.de

Weitere Möglichkeiten siehe unter C:

 

zu C: Weitere Möglichkeiten für Fallkonferenzen / Fallseminare

in den Intensiv-Kombi-Kursen über Qualitätsmanagement und Falldarstellung

- AKTUELL - Termine unter: www.akupunktur-seminare.de

Inhalte:
Samstag, 10.00-18.00 Uhr:

Einführung in das Qualitätsmanagement, gesetzliche Bestimmungen, Arbeiten mit unseren Check-Listen, die für Mitglieder kostenlos aus dem Internet herunter geladen werden können, individuelle Abänderungsmöglichkeiten dieser Listen.

Sonntag, 9.00-13.00 Uhr:

Fallkonferenz nach KV-Bestimmung bzw. Fallseminar nach Ärztekammer-Richtlinie, Vertiefung und Erweiterung der Störherddiagnostik und -Therapie, Entgiftung mit verschiedenen Methoden unter anderem mit dem neu gefundenen Hauptpunkt, Schmerzbehandlung mit der Laserdusche.

 

Nota bene:

Die Fallseminare nach den Richtlinien der Ärztekammern sind also VOR dem Erreichen der Zusatzbezeichnung Akupunktur zu absolvieren, dagegen finden die Fallkonferenzen nach den Bestimmungen der KVen NACH der Erteilung der KV zur Kassenabrechnung Akupunktur statt.

Unsere oben angeführten Hospitationskurse können sowohl für die Fallseminare nach Ärztekammerrichtlinie als auch für die Fallkonferenzen nach KV-Bestimmung absolviert werden und werden entsprechend für BEIDES anerkannt.